Neustart miteinander! - Förderprogramm für Vereine
10.10.2021
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat ein Landesprogramm „Neustart miteinander“ aufgelegt. Damit sollen eingetragene Vereine finanziell unterstützt werden, den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu festigen und mit neuem Leben zu erfüllen.
Jeder eingetragene Verein kann als einmalige Unterstützung für eine Veranstaltung im Jahr 2021 einen Zuschuss in Höhe von 50 %, bis maximal 5.000 Euro beantragen. Die Veranstaltung muss ehrenamtlich organisiert sein und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts vor Ort dienen.
Die Antragstellung kann bis zum 30. November 2021 online vorgenommen werden.
- Je eingetragenem Verein kann eine öffentliche Veranstaltung im Jahr 2021 gefördert werden, die dazu beiträgt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Gemeinwesen vor Ort zu stärken.
- Zuwendungsempfänger*in sind eingetragene Vereine mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. >> Auch ein Verein, der Mitglied im Landessportbund Nordrhein-Westfalen ist, kann die Zuwendung beantragen.
- Der Festbetrag beträgt grundsätzlich 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Dabei darf die Zuwendung nicht höher sein als die Differenz der förderfähigen Gesamtausgaben abzüglich der projektbezogenen Einnahmen (zuwendungsfähige Ausgaben). Der Festbetrag darf dabei jedoch grundsätzlich 5.000 Euro nicht über- und 500 Euro nicht unterschreiten.
Quelle: MHKBG