Wer ein Ehrenamt übernimmt, denkt oft eher an die Unterstützung anderer als an die eigene Sicherheit. Dabei kann es hier genauso unverhofft zu Schäden kommen wie in anderen Alltagssituationen. Engagierte können sich bei Unfällen verletzen, anderen Personen oder auch fremde Eigentum Schaden zufügen. Deshalb sind ehrenamtliche gut beraten, sich über den Versicherungsschutz zu informieren.
Bei Fragen zum Versicherungsschutz beraten wir Sie gern. Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Eine erste Information bietet das Faltblatt der Landesregierung NRW.
Ehrenamtlich Engagierte sollten in der Haftpflichtversicherung ihres Trägers (z.B. Vereine, Verbände, Stiftungen und andere rechtlich selbstständige Organisationen) versichert sein. Den Trägern wird daher dringend empfohlen, den Versicherungsschutz ihrer Engagierten über eine eigene Haftpflichtversicherung sicherzustellen.
Viele ehrenamtlich und freiwillig Engagierte üben ihre Tätigkeit außerhalb von rechtlich selbstständigen Organisationen aus, beispielsweise in Initiativen oder Selbsthilfegruppen ohne Vereinsstatus. Für diese Engagierten hat das Land eine Haftpflicht-Sammelversicherung abgeschlossen. Die Versicherung gilt auch für die ehrenamtliche Tätigkeit, die von hier ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird, z.B. bei Freizeit- oder Hilfsmaßnahmen. Der Versicherungsschutz besteht, auch wenn für das Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Nicht versichert ist die Organisation oder Gemeinschaft, für die das Ehrenamt erbracht wird, sowie Betreute oder Teilnehmende an Veranstaltungen, die selbst nicht ehrenamtlich tätig sind.
Für von Vormundschaftsgerichten in NRW bestellte ehrenamtliche Betreuer/innen besteht für die persönliche gesetzliche Haftpflicht bei der Ausübung ihrer Tätigkeit als Vormund/Betreuer/Pfleger Versicherungsschutz. Für sie hat das Land eine Sammel-Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Nicht versichert sind rechtlich selbstständige Organisationen, ihre Mitglieder sowie die Personen, die von derartigen Organisationen mit der Wahrnehmung von Betreuungstätigkeiten beauftragt sind.
Eine gesetzliche Unfallversicherung, die für Vereine oder Organisationen gilt, schützt viele Ehrenamtliche. Der Versicherungsschutz besteht automatisch, wenn die vom Gesetz genannten Kriterien (freiwillig, unentgeltlich, gemeinwohlorientiert) in der Person und hinsichtlich der Tätigkeit erfüllt sind. Es bedarf also keiner Anmeldung bei der Unfallkasse NRW.
Detaillierte Informationen zum Versicherungsschutz für Ehrenamtliche geben die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, die Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege sowie die Unfallkasse NRW.
Die Landesversicherung schützt alle ehrenamtlich freiwillig tätigen Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von hier ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird. Der Schutz umfasst auch die direkten Wege von und zu den Einsätzen.
Wenn Engagierte gesetzlich unfallversichert oder über ihre Trägerorganisation abgesichert sind, besteht dieser Versicherungsschutz vorrangig gegenüber der Landesversicherung. Fällt die Leistung der Unfallversicherung eines Trägers jedoch geringer aus als die der Landesversicherung, wird der Unterschiedsbetrag ausgeglichen. Die Leistungen der Landesversicherung werden zusätzlich zu denen einer privaten Unfallversicherung eines Engagierten erbracht.
Einen Versicherungsschutz für alle sportlich Engagierten bietet die Sportversicherung. Diese wird von der Sporthilfe, dem Sozialwerk des Landessportbundes NRW, zur Verfügung gestellt. In Anspruch nehmen können sie landesweit alle organisierten Sportlerinnen und Sportler. Das Paket umfasst eine Unfall-, Haftpflicht-, Vertrauensschaden-, Reisegepäck-, Kranken- und Rechtsschutzversicherung. Diese Versicherung ersetzt aber weder die private Vorsorge des Einzelnen noch kann sie bei Schäden geringeren Ausmaßes helfen. In der Regel springt die Sporthilfeversicherung erst dann ein, wenn ein Schadenausgleich anders nicht möglich ist.